HOME
Wir über uns
Verbands-Info
VANT-Termine
Werraversalzung
Verbandsgewässer
Gewässer-Fonds:
Aus den Vereinen
Jugend&Casting
Angelfischerschule
Naturschutz
EU-WRRL
Fisch-Hitliste
Die §§-Ecke
Behörden-Info
Presse-Schau
Download
Gästebuch
Link's
Kontakt
Newsletter

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Gewässerfonds des VANT:
Entwicklung und Bedingungen
Aktuelles Gewässerverzeichnis
Veränderungen und Mitteilungen (Zugänge, Abgänge, Sperrungen etc.)

Entwicklung und Bedingungen:
Freizügiges Angeln im Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.
- Der Gewässerfonds - (Grundlagen)
Das Angeln in Thüringen entwickelte sich nach Inkrafttreten des Thüringer Fischereigesetzes am 22. Oktober 1993 entgegen den zuvor üblichen Bedingungen zunehmend zu einem Geld- und zeitaufwendigen Problem. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Angler in Thüringen in den zuvor durch den DAV der DDR genutzten Angelgewässern für relativ wenig Geld und mit einer für alle diese Gewässer gültigen Angelkarte ihrem Hobby nachgehen. Damit war jedoch sehr schnell vorbei, nachdem auf der Grundlage des ThürFischG eine Neuverpachtung der Fischereirechte an diesen Gewässern vorwiegend an die ortsansässigen Vereine, Privatpächter und in Einzelfällen an die Landesanglerverbände erfolgte. Nun hatte zwar bald jeder Verein seine mehr oder weniger großen Pachtgewässer, in welchen seine Mitglieder auch angeln durften. Wollten diese jedoch nur beim Nachbarn oder gar an einem weiter entfernten Gewässer angeln, mußte ein zusätzlicher Angelschein käuflich erworben werden, was im letzteren Fall zusätzlich mit einer aufwendigen Suche nach dem Verkäufer des Scheins verbunden war.
Aus Unzufriedenheit über diesen Zustand und anknüpfend an Traditionen des Deutschen Anglerverbandes haben sich 1996  13 Vereine des Verbandes zum sogenannten „Gewässerfonds“ zusammengeschlossen. Zweck dieses Zusammenschlusses war es, den Mitgliedern der beteiligten Vereine die zunächst kostenlose gegenseitige Beanglung der Pachtgewässer zu ermöglichen. 1998 wurde für diesen Gewässerverbund eine kostenpflichtige Angelkarte herausgegeben, mit welcher die Mitglieder der Vereine des „Gewässerfonds“ für jeweils ein Jahr die Erlaubnis zur Beangelung der Verbundgewässer erwerben können. Die Einnahmen aus dem Angelkartenverkauf fließen an die beteiligten Vereine auf der Grundlage eines einfachen Umlageschlüssels vor allem zur Deckung ihres Aufwandes im Rahmen der fischereilichen Hege zurück. Die Verwaltungs- und Finanzgeschäfte des „Gewässerfonds“ nimmt die Verbandsgeschäftsstelle im Auftrag der beteiligten Vereine wahr. Mittlerweile gehören dem „Gewässerfonds“ über die Hälfte der Mitgliedsvereine des Verbandes an. Die angeschlossenen Vereine haben zusätzlich die Möglichkeit, im Austausch mit den Landesverbänden des DAV e.V. in Sachsen, Sachsen/ Anhalt und Brandenburg Jahresangelkarten dieser Verbände zu einem symbolischen Entgelt zu erwerben. Einschließlich der Thüringer Verbundgewässer stehen den Anglern des „Gewässerfonds“ in den neuen Bundesländern ca. 130 000 ha Angelgewässer zu sozial verträglichen Preisen zur Verfügung (dazu weitere Informationen unter www.anglerverband.com).
Gewässerfonds
Zur Information für unsere Mitglieder, und Vereine, welche noch nicht am GF teilnehmen, findet ihr nachstehend die aktuellen Zahlen und Fakten zum gegenwärtigen Entwicklungsstand des GF:
Mitgliederstand per 01.01.2005:  81 Vereine
Gewässerpotenzial per 01.01.2005:
256 km Fließgewässer
179 ha stehende Gewässer
Enthalten sind in diesem Gewässerpotential beachtliche Abschnitte der Werra, Saale, Schleuse, Weißen Elster und Ilm sowie zahlreiche kleinere interessante Salmonidenbäche in vielen Regionen Thüringens. Neben den großen Stauseen wie Talsperre Heyda, Stausee Hohenfelden und Schwickershausen laden auch manche versteckte und romantische Kleingewässer zur Fischwaid ein. Neu hinzugekommen sind schon 2004 u.a. einige Kiesseen im Kyffhäuserkreis und die Ilm zwischen Gräfinau-Angstedt und Dienstedt. Als Bestandteil unseres Gewässerfonds in der großen Gemeinschaft des Gewässerfonds im DAV stehen unseren Mitgliedern auch in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt alle Türen zu den Angelgewässern dieser Landesverbände offen. Für jede Jahreskarte dieser Verbände sind für die Mitglieder unseres Gewässerfonds lediglich 5,00 € zu bezahlen. Für Nichtmitglieder des Zweigvereins wurde für diese Karten ein Preis von 33,- € festgelegt. Aus diesen Mitteln wird die Hege der Vereine unterstützt, in deren Gewässern auch Angelfreunde aus anderen DAV-Landesverbänden im Rahmen des Gewässerfonds angeln können. Unverändert günstig ist nach wie vor die Mitgliedschaft im Zweigverein Gewässerfonds mit 12,- €/ a (80,- €/a für Vereine ohne eigene Gewässer). Wir glauben, dass es sich lohnt, in all den Vereinen, welche zurzeit noch aus den unterschiedlichsten Gründen auf die Vorteile des GF verzichten, über eine Mitgliedschaft im Gewässerfonds unseres Verbandes nachzudenken. Mit jeder Lücke, welche wir durch weitere Mitglieder schließen können, wird der GF attraktiver und lohnender für Eure Mitglieder.

Aktuelles Gewässerverzeichnis:

aktuelles Gewässerverzeichnis (2010) - (HIER KLICKEN: PDF-Datei - 1 MB)


Veränderungen & Mitteilungen (Zugänge, Abgänge, Sperrungen etc.):
***
Der Verein ASV Königsee ist ein neues Mitglied im Zweigverein Gewässerfonds und bringt folgendes Gewässer zum beangeln mit ein:
Gewässer:  Wohlrose
Flurgrenze:   Gehren und Königsee mit 1,8 km
für:               2 Salmoniden/Tag, alle Salmo 30 cm
                    Angelsaison 01.05. - 30.09.
                   Salmogewässer - Beschilderung beachten
Da der Verein nach dem Druck des Verzeichnisses eingetreten ist, konnte das Gewässer dort nicht mit aufgelistet werden.
***
Durch eine Mitteilung des Vorsitzenden des AV Sprottental e.V. wurde bekannt gegeben, dass das Gewässer ABG 2 - Gemeindeteich Kleintauschwitz - wegen Fischsterbens durch Einlaufen von Gülle, nicht beangelbar ist und bis auf weiteres gesperrt werden muß.
***
Eine Information zur Änderung des Gewässerverzeichnisses des Stadtilmer Vereines (Ilm, IK 5): 
Gemäß neuem Pachtvertrag ändert sich die Pachtstrecke unseres Vereins: Beginn: 125 m oberhalb der Wehrkante Dörnfeld, Ende: ca. 100 m unterhalb Mündung Mühlgraben zwischen Dienstedt und Großhettstedt, ca. 400 m unterhalb der Brücke zur Klunkermühle. Angelfreunde Stadtilm e.V., Schatzmeister Peter Kreft
***
Der Verein Hohe-Rhön Weidtal e.V. hat uns mitgeteilt, dass die Frankenheimer Teiche mit Gewässernummer SM9 derzeit wegen Besatzmaßnahmen für den GF bis auf weiteres gesperrt sind. Mit freundlichen Grüßen, Markus Holzbrecher-Morys, 1. Vorsitzender des Gewässerfond im VANT
***
Bekanntmachung
- Werra Untermaßfeld (SM 14) ab sofort bis auf Widerruf Angelverbot aufgrund ungeklärter Pachtverhältnisse, sobald Klärung erfolgt, wird Sperrung aufgehoben
- Ilm Großheringen (AP 4) Angelverbot für 2007 aufgrund von Äschenbesatz
Mit freundlichen Grüßen, Markus Holzbrecher, (Mitglied im Vorstand des GF)
***
Verband der Hegegemeinschaft "Nordthüringen" beigetreten |  Unterpachtvertrag abgeschlossen - siehe Verbandsinfo 1/07 (HIER KLICKEN: PDF-Datei - 449 KB)
***
Der Zweigverein Gewässerfonds im VANT hat ab sofort folgende neue Kontonummer: Rhön-Rennsteig-Sparkasse, BLZ: 840 500 00, Kto.-Nr.: 1705 024 650. Bitte alle Überweisungen für den Gewässerfonds ab sofort auf diese Bankverbindung.
***