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| Gewässerfonds
des VANT: |
Entwicklung und Bedingungen |
Aktuelles Gewässerverzeichnis |
Veränderungen und Mitteilungen (Zugänge, Abgänge, Sperrungen
etc.) |
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| Entwicklung
und Bedingungen: |
Freizügiges Angeln
im Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V.
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Der Gewässerfonds - (Grundlagen)
Das Angeln in Thüringen
entwickelte sich nach Inkrafttreten des Thüringer Fischereigesetzes
am 22. Oktober 1993 entgegen den zuvor üblichen Bedingungen zunehmend
zu einem Geld- und zeitaufwendigen Problem. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten
Angler in Thüringen in den zuvor durch den DAV der DDR genutzten Angelgewässern
für relativ wenig Geld und mit einer für alle diese Gewässer
gültigen Angelkarte ihrem Hobby nachgehen. Damit war jedoch sehr schnell
vorbei, nachdem auf der Grundlage des ThürFischG eine Neuverpachtung
der Fischereirechte an diesen Gewässern vorwiegend an die ortsansässigen
Vereine, Privatpächter und in Einzelfällen an die Landesanglerverbände
erfolgte. Nun hatte zwar bald jeder Verein seine mehr oder weniger großen
Pachtgewässer, in welchen seine Mitglieder auch angeln durften. Wollten
diese jedoch nur beim Nachbarn oder gar an einem weiter entfernten Gewässer
angeln, mußte ein zusätzlicher Angelschein käuflich erworben
werden, was im letzteren Fall zusätzlich mit einer aufwendigen Suche
nach dem Verkäufer des Scheins verbunden war.
Aus Unzufriedenheit über
diesen Zustand und anknüpfend an Traditionen des Deutschen Anglerverbandes
haben sich 1996 13 Vereine des Verbandes zum sogenannten „Gewässerfonds“
zusammengeschlossen. Zweck dieses Zusammenschlusses war es, den Mitgliedern
der beteiligten Vereine die zunächst kostenlose gegenseitige Beanglung
der Pachtgewässer zu ermöglichen. 1998 wurde für diesen
Gewässerverbund eine kostenpflichtige Angelkarte herausgegeben, mit
welcher die Mitglieder der Vereine des „Gewässerfonds“ für jeweils
ein Jahr die Erlaubnis zur Beangelung der Verbundgewässer erwerben
können. Die Einnahmen aus dem Angelkartenverkauf fließen an
die beteiligten Vereine auf der Grundlage eines einfachen Umlageschlüssels
vor allem zur Deckung ihres Aufwandes im Rahmen der fischereilichen Hege
zurück. Die Verwaltungs- und Finanzgeschäfte des „Gewässerfonds“
nimmt die Verbandsgeschäftsstelle im Auftrag der beteiligten Vereine
wahr. Mittlerweile gehören dem „Gewässerfonds“ über die
Hälfte der Mitgliedsvereine des Verbandes an. Die angeschlossenen
Vereine haben zusätzlich die Möglichkeit, im Austausch mit den
Landesverbänden des DAV e.V. in Sachsen, Sachsen/ Anhalt und Brandenburg
Jahresangelkarten dieser Verbände zu einem symbolischen Entgelt zu
erwerben. Einschließlich der Thüringer Verbundgewässer
stehen den Anglern des „Gewässerfonds“ in den neuen Bundesländern
ca. 130 000 ha Angelgewässer zu sozial verträglichen Preisen
zur Verfügung (dazu weitere Informationen unter www.anglerverband.com).
Gewässerfonds
Zur Information für
unsere Mitglieder, und Vereine, welche noch nicht am GF teilnehmen, findet
ihr nachstehend die aktuellen Zahlen und Fakten zum gegenwärtigen
Entwicklungsstand des GF:
Mitgliederstand per 01.01.2005:
81 Vereine
Gewässerpotenzial
per 01.01.2005:
256 km Fließgewässer
179 ha stehende Gewässer
Enthalten sind in diesem
Gewässerpotential beachtliche Abschnitte der Werra, Saale, Schleuse,
Weißen Elster und Ilm sowie zahlreiche kleinere interessante Salmonidenbäche
in vielen Regionen Thüringens. Neben den großen Stauseen wie
Talsperre Heyda, Stausee Hohenfelden und Schwickershausen laden auch manche
versteckte und romantische Kleingewässer zur Fischwaid ein. Neu hinzugekommen
sind schon 2004 u.a. einige Kiesseen im Kyffhäuserkreis und die Ilm
zwischen Gräfinau-Angstedt und Dienstedt. Als Bestandteil unseres
Gewässerfonds in der großen Gemeinschaft des Gewässerfonds
im DAV stehen unseren Mitgliedern auch in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt
alle Türen zu den Angelgewässern dieser Landesverbände offen.
Für jede Jahreskarte dieser Verbände sind für die Mitglieder
unseres Gewässerfonds lediglich 5,00 € zu bezahlen. Für
Nichtmitglieder des Zweigvereins wurde für diese Karten ein Preis
von 33,- € festgelegt. Aus diesen Mitteln wird die Hege der Vereine
unterstützt, in deren Gewässern auch Angelfreunde aus anderen
DAV-Landesverbänden im Rahmen des Gewässerfonds angeln können.
Unverändert günstig ist nach wie vor die Mitgliedschaft im Zweigverein
Gewässerfonds mit 12,- €/ a (80,- €/a für Vereine ohne
eigene Gewässer). Wir glauben, dass es sich lohnt, in all den Vereinen,
welche zurzeit noch aus den unterschiedlichsten Gründen auf die Vorteile
des GF verzichten, über eine Mitgliedschaft im Gewässerfonds
unseres Verbandes nachzudenken. Mit jeder Lücke, welche wir durch
weitere Mitglieder schließen können, wird der GF attraktiver
und lohnender für Eure Mitglieder.
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| Aktuelles
Gewässerverzeichnis: |
aktuelles Gewässerverzeichnis (Stand 2013) - (Hier
Klicken, PDF - 1,3 MB)
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| Veränderungen
& Mitteilungen (Zugänge, Abgänge, Sperrungen etc.): |
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Update Juli 2012: WICHTIGE
Mitteilung an alle Angler in der Talsperre Heyda! (Hier
Klicken, PDF, 8 KB)
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Update Juli 2012:
Angel- und Gewässerordnung des AV Goldisthal e.V. für den Hauptstau
PSW Goldisthal (Hier Klicken, PDF, 186 KB)
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Information über
ein neues Mitglied im Zweigverein Gewässerfonds
Sehr geehrte Angelfreunde,
mit Antrag der Angelfreunde Buttlar/Wenigentaft e.V. und Beratung im Vorstand
des Zweig-vereins Gewässerfonds im VANT e.V., ist dieser Verein ab
01.02.12, als neues Mitglied zu verzeichnen. Alle Details: (Hier
Klicken, PDF, 158 KB)
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Merkblatt mit den
Angelbedingungen für den Hauptstau PSW Goldisthal, die nicht
im gedruckten Gewässerverzeichnis aufgeführt sind: (Hier
Klicken, PDF, 186 KB)
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Talsperre Heyda:
Ergänzung für Angler und Mitglieder des Zweigvereins Gewässerfonds
im VANT e.V. in der Talsperre Heyda! Die Angeltage im Jahr 2012 werden
auf 40 Tage begrenzt. Diese Information wurde der Geschäftsstelle
von Herrn Spieß mitgeteilt, da die Begrenzung nicht in den “Besonderen
Bedingungen für die Beangelung der Talsperre Heyda im laufenden Jahr”
enthalten sind.
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Information für Mitglieder
des Zweigvereins Gewässerfondes im VANT e.V:: Das Verbandsgewässer
Stausee Grimmelshausen ist wie bereits berichtet entsprechend der Satzung
des Zweigvereins Gewässerfonds eingebracht wurden und unter der Bezeichnung
HBU 6 gelistet. Wir bitten dieses in den Fanglisten nachzutragen
Die Angelbedingungen können (HIER)
abgerufen werden, bzw. werden der nächsten Verbandsinformation beigefügt.
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Bekanntmachung:
- Werra Untermaßfeld
(SM 14) ab sofort bis auf Widerruf Angelverbot aufgrund ungeklärter
Pachtverhältnisse, sobald Klärung erfolgt, wird Sperrung aufgehoben
- Ilm Großheringen
(AP 4) Angelverbot für 2007 aufgrund von Äschenbesatz
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Holzbrecher, (Mitglied im Vorstand des GF)
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Verband der Hegegemeinschaft
"Nordthüringen" beigetreten | Unterpachtvertrag abgeschlossen
- siehe Verbandsinfo 1/07 (HIER KLICKEN: PDF-Datei
- 449 KB)
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Der Zweigverein Gewässerfonds
im VANT hat ab sofort folgende neue Kontonummer: Rhön-Rennsteig-Sparkasse,
BLZ: 840 500 00, Kto.-Nr.: 1705 024 650. Bitte alle Überweisungen
für den Gewässerfonds ab sofort auf diese Bankverbindung.
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